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Aktuelles

Gebäude der ehemaligen Lackfabrik

20.05.2019

Alte Lackfabrik an der Wandse – Eigentümer in die Pflicht nehmen

Alte Lackfabrik an der Wandse – Eigentümer in die Pflicht nehmen

Es geht um ein Rahlstedter Ärgernis: Ein historischer Mühlenstandort von 1309 ist zu einem Schandfleck mit verseuchtem Boden geworden. Die archäologische Untersuchung, Sanierung des Bodens und Bebauung mit Wohnungen wird seit geraumer Zeit von einer einzigen Person behindert.

Am 09.05. haben SPD und GRÜNE darum einen Antrag in die Bezirksversammlung Wandsbek eingebracht, mit dem Druck auf die Eigentümer der Lackfabrik gemacht werden und das Thema endlich zu einem guten Ende geführt werden soll. Schon jahrelang hat sich insbesonere Ole Thorben Buschhüter (MdHB) für eine Lösung eingesetzt und die Bemühungen vorangetrieben.

Auf dem Grundstück zwischen den Straßen Altrahlstedter Kamp und Wandseredder, direkt an der Wandse gelegen, befindet sich das ehemalige Betriebsgelände der Firma Arostal Norddeutsche Lackfabrik . Die Lackfabrik wurde zwischen 1909 und Ende 2004 betrieben. Dann wurde das Insolvenzverfahren eröffnet, 2010 wurde die Gesellschaft von Amts wegen im Handelsregister gelöscht.

Die Gebäude stehen seitdem leer, verfallen, verwildern und sind ein Anziehungspunkt für ungebetene Gäste. Es geht hier um das eigentliche, bebaute Betriebsgelände und Teile südlich und nördlich der Wandse. Außerdem gehört der ehemalige Mühlenteich und ein Bereich der Wandse selbst dazu. Eigentümer ist eine Erbengemeinschaft, die das Grundstück an die Norddeutsche Lackfabrik verpachtet hatte.

Das Betriebsgelände wird im Altlastenhinweiskataster als Altlast geführt.

Um das Gelände herum hat es noch viele Jahre nach Schließung der Fabrik widerlich gestunken. Bei Untersuchungen wurden verschiedene Krebs auslösende Stoffe gefunden. Solange man den Boden in Ruhe lässt und nicht gräbt, besteht zwar gegenwärtig keine Gefahrenlage, doch das kann kein Dauerzustand sein. Die Anwohner verlangen zu Recht eine Sanierung des Grundstücks. Daher wurde in den letzten Jahren ein Sanierungskonzept entwickelt, das einen kompletten Bodenaustausch im Bereich des ehemaligen Betriebsgeländes und die anschließende Bebauung mit Wohnhäusern vorsieht. Ein Wohnungsbauinvestor steht hierfür in den Startlöchern.

Im August 2018 teilte die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) mit (Drs. 20-6216),dass der Eigentümerwechsel unmittelbar bevorstehe, der neue Eigentümer auf der Fläche den Bau von 14 Reihenhäusern plane. Um die Bodenbelastungen vollständigen zu entfernen hat die BUE mit dem potenziellen Eigentümer auch schon einen Sanierungsvertrag aufgesetzt und abgestimmt, der seit acht Monaten (September 2018) unterschriftsreif ist.

Im August 2018 wurde also schon der Grundstückskaufvertrag zwischen der bisherigen Eigentümerin, der Erbengemeinschaft, und der potenziellen neuen Eigentümerin geschlossen.

Dieser Kaufvertrag steht allerdings unter dem Vorbehalt der Genehmigung aller Erben. Diese Genehmigung wurde bis heute von einer Person verweigert, so dass es hier zum Stillstand gekommen ist.

Für die Stadt und die Nachbarn ist die Situation nicht mehr länger hinnehmbar.

Deshalb muss in letzter Konsequenz auch eine Enteignung ein Mittel sein, diesen Zustand zu beenden. Eine Enteignung als Grundrechtseingriff muss zum Wohle der Allgemeinheit erfolgen, muss verhältnismäßig sein. Dies wäre hier sicher der Fall.

Wir wollen endlich die Sanierung mit ansprechender Wohnbebauung. In dem Zuge würde auch die Entwicklung des Wandsegrünzuges dort umgesetzt. Ein 10 Meter breiter Gewässerrandstreifen südlich der Wandse soll für den Wandse-Wanderweg geschaffen werden und die baufällige Wandsebrücke muss erneuert werden.

Die Bezirksversammlung Wandsbek hat dazu einstimmig beschlossen:

1. Die Bezirksversammlung begrüßt das vorliegende Sanierungskonzept, die anschließende Neubebauung des Grundstücks mit 14 Reihenhäusern und die Übernahme von Teilflächen in das städtische Eigentum (Neubau Wandseredderbrücke, Anlage des Wandse-Wanderwegs) und fordert dessen zügige Umsetzung.

2. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, ein vermittelndes Gespräch mit der bisherigen Eigentümerin und ihren Gesellschaftern zu führen, um für die eben beschriebenen Ziele und Maßnahmen kurzfristig den Weg freizumachen.

3. Die zuständigen Behörden prüfen parallel und für den Fall, dass es zu keiner Einigung kommt, die Möglichkeiten einer Enteignung der bisherigen Eigentümerin.

4. Die zuständige Behörde veranlasst zudem, dass die Eigentümerin des Grundstücks Bodenuntersuchungen im Bereich der bislang noch nicht untersuchten Flächen (insbesondere der alte Fasslagerhalle) beauftragt.