Bereits Ende 2024 wurde auf Betreiben der SPD in der Bezirksversammlung beschlossen, dass die Polizei und Verwaltung dem Regionalausschuss Rahlstedt über die Situation des illegalen Befahrens der Fußgängerzone Rahlstedter Bahnhofstraße berichtet. Ziel sollte es sein, Maßnahmen zu finden, damit grundsätzlich keine Fahrzeuge in die Rahlstedter Bahnhofstraße einfahren können.
Die Polizei berichtete, dass die Ursachen des Befahrens u.a. im Lieferserviceangebot vieler neuer gastronomischer Betriebe oder im Hol- und Bringeverkehr von Arztpraxen liegen.
Nun haben wir festgestellt, dass für den Hol- und Bringeverkehr und augenscheinlich auch für das Personal der Gastronomiebetriebe eine Fläche hinter dem Gebäude am Helmut-Steidl-Platz genutzt wird. Die Zufahrt zu dieser Fläche befindet sich gegenüber der Einmündung der Schweriner Straße. Die Fahrzeuge fahren diese Fläche aus Richtung Schrankenweg an und ignorieren dabei das deutlich erkennbare Hinweisschild und das große Piktogramm „Durchfahrt verboten“ am Anfang des Schrankenweges.
Der Schrankenweg ist dort eine Einbahnstraße. Es wurden auch immer wieder Autofahrer dabei beobachtet, wie sie den Schrankenweg in falscher Richtung befahren, um den Bereich der Fußgängerzone möglichst schnell wieder verlassen zu können.
Auf der Fläche hinter dem Gebäude am Helmut-Steidl-Platz befindet sich außerdem sehr viel Müll, diverse Einkaufswagen und Brotkörbe. Die Fläche wirkt unansehnlich und wird augenscheinlich widerrechtlich für diese Zwecke genutzt. Die Fläche ist vermutlich im Eigentum der Deutschen Bahn und soll laut Internetseite der S4 für den Bau der S-Bahn genutzt werden.
Oliver Schweim, Regionalsprecher der SPD im Regionalausschuss dazu:
„Wir haben die Polizei erneut gebeten, sich der Sache anzunehmen und dort Schwerpunkteinsätze durchzuführen. Dabei konnte die Polizei auch feststellen, dass die Fläche hinter dem Haus tatsächlich zum Parken genutzt wird und auch Einkaufswagen illegal dort abgestellt werden.
Wir haben daher darum gebeten, die Fläche für Fahrzeuge unzugänglich zu machen.
Das Problem mit dem Befahren der Fußgängerzone Bahnhofstraße betrifft aber nicht nur den oben genannten Bereich. Die Bedürfnisse mobilitätseingeschränkter Patienten, die Arztpraxen im Bereich der Fußgängerzone mit Fahrzeugen erreichen wollen, sollten langfristig neu überdacht werden. Dabei sind auch die Interessen der gastronomischen Betriebe, die Lieferdienste anbieten, zu berücksichtigen.
Anhang: Lageplan und aktuelle Fotos (Fotos: Oliver Schweim):
