Mehr Sicherheit und Ordnung auf den Gehwegen. Um das zu erreichen ist der öffentliche Straßenverkehrsraum von den gewerblichen Verleihfirmen von E-Scootern und E-Bikes und deren Kunden nicht mehr kostenlos benutzbar, sondern dessen Nutzung erhält nun den Status einer erlaubnis- und damit auch kostenpflichtigen Sondernutzung.
Damit geht einher, dass künftig von den Verleihfirmen eine Sondernutzungsgebühr erhoben wird, die sich diese natürlich über die Ausleihgebühren von den Nutzern dieser Roller und Räder erstatten lassen. Daraus resultierende Einnahmen werden unter anderem für den Ausbau von gesonderten Abstellflächen für die E-Scooter und E-Bikes verwendet.
Die Nutzung des Straßenraums mit privaten E-Scootern und E-Bikes bleibt kostenlos.
Zusätzlich soll die zunehmende Gefährdung vor allem von Fußgängern auf den Gehwegen durch rücksichtslos abgestellte E-Scooter und E-Bikes von Verleihfirmen behoben werden. Zu oft werden diese einfach mitten auf dem Gehweg abgestellt, sodass die Fußgänger dadurch erheblich behindert werden. Dieses Übel dürfte sich hoffentlich künftig durch die Einführung dieser erlaubnispflichtigen Sondernutzung erheblich reduzieren. Die Vereinbarung enthält auch die Pflicht der Vermieter, verkehrsgefährdend abgestellte E-Scooter und E-Bikes innerhalb einer vorgegebenen Frist einzusammeln oder korrekt umzustellen.
Es wird sich zeigen müssen, ob dies zum gewünschten Erfolg führt.
Möglicherweise können nach einer Erprobungsphase auch weitere Regelungen, wie eine Ausweitung verpflichtender Abstellplätze bei Beendigung der Ausleihe, in Betracht kommen.
Auch für die Anbieter dieser mobilen Verkehrsmittel war es ein wichtiges Anliegen, eine Regelung zu erreichen, um das Ansehen ihres Vermietungsgeschäfts in der Öffentlichkeit wieder zu verbessern. Deshalb haben sie auch an der Entwicklung und Erarbeitung des neuen Rahmenvertrages mitgearbeitet.
Gewinnen können besonders die Hamburger, vor allem auch aus der älteren Generation, die schon seit langem die Abstellpraxis im öffentlichen Raum kritisieren.
Durch eine bessere Steuerung der Nutzung dieser neuen Verkehrsmittel soll einerseits die Mobilität gefördert und andererseits die Sicherheit, vor allem auch des Fußgängerverkehrs auf den Gehwegen unserer Stadt, verbessert werden.
Der oben erwähnte Rahmenvertrag, der diese neue Form der Mobilität mit den Belangen von Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr in Einklang bringen soll, wird zunächst eine Laufzeit bis Ende 2027 haben.
So sehen die vereinbarten Regeln des Rahmenvertrages zwischen der Stadt und den Verleihfirmen aus:
1. Ab sofort wird eine Sondernutzungsgebühr von 2 EURO pro E-Roller und E-Fahrrad pro Monat erhoben, die der Anbieter zu tragen hat. Werden die Fahrzeuge innerhalb des Ring 2 verliehen, werden zusätzlich 4,50 Euro pro Monat erhoben.
2. Der Anbieter ist verpflichtet, falsch und gefährdend abgestellte Geräte innerhalb einer festgelegten Frist umzustellen oder einzusammeln.
3. Die Stadt kann auch selbst einschreiten und falsch abgestellte Geräte einsammeln, umstellen oder an einen Verwahrort bringen, wobei die Verleiher mit den entstehenden Kosten belastet werden.
4. Erhalten Nutzer Verwarnungsgelder für gefährdend abgestellte Geräte, müssen sie die Kosten hierfür selber tragen. Zusätzlich zum Verwarnungsgeld wird gegenüber den Anbietern eine Gebühr von 30 EURO je E-Roller beim Umstellen und 100 EURO für das Abschleppen an den Verwahrort durch Mitarbeiter der Stadt erhoben. Damit deckt die Stadt ihre Kosten für diese Ordnungsmaßnahmen.
5. Die Anbieter sind verpflichtet, ein digitales Meldesystem für alle Bürger zur Verfügung zu stellen. Hierüber kann man falsch abgestellte E-Scooter und E-Bikes melden. Diese zentrale Meldeplattform existiert bereits: www.scooter-melder.de
6. Die Sensibilisierung und Sicherheit soll durch sogenannte Reaktionstests in den Ausleih-Apps der Anbieter erhöht werden. Sie sollen das Bewusstsein für sicheres Verhalten und die Gefahren durch Alkohol im Straßenverkehr schärfen.
Darüber hinaus gibt es in besonders häufig genutzten Bereichen bereits Fußpatrouillen der Verleiher.
