Der Entwurf des Bebauungsplans zur Sicherung der Natur- und Kulturlandschaft "Rahlstedter Feldmark" wird der Öffentlichkeit vorgelegt.
Die zwischen Rahlstedt-Ost, Stapelfeld und Barsbüttel gelegene Rahlstedter Feldmark sowie das Waldgebiet am Wehlbrook sollen für die Erholung und den Naturschutz dauerhaft gesichert und aufgewertet werden.
Zu diesem Zweck wurde das Konzept der „Großen Heide“ (unsere Newsletter berichteten bereits mehrfach darüber) entwickelt.
Die Flächen sind als Außengebiet weitgehend unbebaut und überwiegend durch Grünlandflächen geprägt. Im südlichen als auch im nordöstlichen Bereich befinden sich Ackerflächen. Angrenzend an die Wohnbebauung von Großlohe im Norden des Plangebietes befindet sich eine Kleingartenanlage.
Nördlich des Schimmelreiterweges und auch östlich des Bessenkamp befindet sich teilweise Bebauung im Außenbereich ohne qualifiziertes Planrecht.
Südlich des Schimmelreiterweges, direkt an der Landesgrenze zu Schleswig-Holstein,befinden sich zwei Reiterhöfe.
Südöstlich des Müssenkamp erstreckt sich entlang der Landesgrenze zu Schleswig-Holstein der Hamburger Teil des Naturschutzgebietes „Stapelfelder Moor“.
Mit dem Bebauungsplan „Rahlstedt 134“ soll die Naturlandschaft der Rahlstedter Feldmark und des angrenzenden Waldes durch freiraumbezogene Festsetzungen wie z.B. Grünflächen, Flächen für die Landwirtschaft sowie Waldflächen planungsrechtlich abgesichert werden. Es geht also in diesem Fall nicht um das Bebauen, sondern um die gesetzliche Verhinderung einer Bebauung dieser grünen Flächen.
Die am Schimmelreiterweg bestehenden Reiterhöfe sollen wegen ihrer Bedeutung in der Landschaftsstruktur ebenfalls planrechtlich abgesichert werden.
Damit wird dort die weitere Entwicklung innerhalb eines gesetzten Rahmens ermöglicht.
Hierzu Michael Ludwig: „Die Entwicklung eines Cafés mit Hofladen am Schimmelreiterhof hat nun große Chancen realisiert zu werden.“ Der Umbau dafür soll in bereits vorhandenen Gebäuden realisiert werden. Seit über 2 Jahren arbeitet der Rahlstedter SPD-Bezirksabgeordnete gemeinsam mit dem Schimmelreiterhof dafür, dieses Vorhabens zu ermöglichen.
„Damit wird auch die Attraktivität für Wanderer und Radfahrer gesteigert und kann sich zu einem beliebten ‚Pausenort‘ bei Aufenthalten in der Großen Heide entwickeln“, so Michael Ludwig weiter.
Bestandteil des Bebauungsplanes sind aber auch der Wehlbrook und Teile des Stellau-Grünzuges. Vor einiger Zeit gab es dazu ablehnende Äußerungen einiger der dortigen Grundstückseigentümer. Möglicherweise auch deshalb, weil die zusätzliche Bebauung der teilweise großzügigen Grundstücke mit neuen Gebäuden direkt im Bereich der Stellau dann nicht mehr möglich wäre.
Vom 4. März bis einschließlich 4. April haben die Bürgerinnen und Bürger noch einmal die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Bebauungsplan „Rahlstedt 134“ abzugeben.
Die Planungsunterlagen sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können in diesem Zeitraum im Internet unter:
https://bauleitplanung.hamburg.de eingesehen werden.
Auch Kommentare per Mail sind möglich an:
stadt-und-landschaftsplanung(at)wandsbek.hamburg.de
Bei der o.g. Dienststelle können Kommentare auch schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Ebenfalls werden die Planungsunterlagen im Zeitraum der Beteiligungsfrist vom 4. März bis zum 4. April 2024 an den Werktagen Montag bis Donnerstag zwischen 9.00Uhr und 16.00 Uhr und am Freitag von 9.00 Ihr bis 14.00 Uhr im Bezirksamt Wandsbek, Fachamt für Stadt-und Landschaftsplanung, Am Alten Posthaus 2 im 4. OG einzusehen sein.
Pressemitteilung des Bezirksamts Wandsbek zum Bebauungsplan Rahlstedt 134