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Aktuelles

Ansicht des künftigen Berliner Platzes nach Planung des Investors (aus Drucksache 20-5165.1 der Bezirksversammlung Wandsbek)

30.10.2019

Aktuelles zum Neubau des EKZ Berliner Platz

Am 3.9.2019 hat der Planungsausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek der Einleitung des Bauplanverfahrens für den Berliner Platz zugestimmt

Seit mittlerweile fast Anfang 2017 lief nun das Verfahren für die Neubebauung des Berliner Platzes. (1.Antrag Drs. 20-5165, der im Planungsausschuss dann immer wieder vertagt wurde, weil der Investor für die Gewerbetreibenden keine Lösungen hatte). Verzögert wurde es vor allem durch die Verantwortlichen des Projektentwicklers und Investors MATRIX. Bis spät in das Jahr 2019 hinein ist es der MATRIX nicht gelungen, zu fairen Vereinbarungen mit den dortigen Geschäftstreibenden zu kommen. Das aber war und ist für die Politik eine entscheidende Voraussetzung für die Entwicklung dieses Projektes. Mittlerweile laufen konstruktive Gespräche, die zu Vereinbarungen führen sollen. Um diesen Prozess auch weiterhin politisch zu stützen und stabil zu halten, hat der Planungsausschuss seiner Zustimmung zum Bebauungsplan am 3.9.2019 einen verbindlichen Antrag mitbeschlossen. Dieser Antrag hat 13 Forderungen (https://sitzungsdienst-wandsbek.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1010751)

Besonders im Punkt 9 heißt es da:

„Die Investoren stellen sicher, dass die für die am Standort existierenden Unternehmen und Arztpraxen gefundenen einvernehmlichen Lösungen gegenüber dem Bezirksamt schriftlich bestätigt und umgesetzt werden. Für Unternehmen und Arztpraxen, die im Neubau integriert werden und am neuen Standort verbleiben möchten, sorgt der Investor für eine einvernehmliche ortsnahe Unterbringung während der Bauphase.

Für eine hinreichende Transparenz über die einvernehmlichen Lösungen bringen die Investoren gegenüber dem Bezirksamt Wandsbek eine schriftliche Bestätigung der vorhandenen Unternehmen und Arztpraxen bei. Entsprechende datenschutzrechtliche Einwilligungserklärungen haben die Investoren dabei nach den gesetzlichen Bestimmungen von den Unternehmen und Arztpraxen einzuholen.

Ergeben sich nach einer einvernehmlichen Lösung im weiteren Verlauf bis zur Fertigstellung und dem Einzug neue Differenzen, sind diese unter Nennung der Gründe dem Bezirksamt zu erläutern und die Einzelfälle in nicht öffentlicher Sitzung dem Planungsausschuss zur Zustimmung vorzulegen.“

Jetzt bleibt zu hoffen, dass der Investor sich daran hält und Verlässlichkeit und Vereinbarungstreue einhält. Allerdings gibt es vereinzelt Hinweise, dass der Investor sich damit weiter schwertut.