Im Zuge der erforderlichen Sanierung der Straßen in Hamburg wurde in den letzten Jahren auch die Rahlstedter Straße wieder in einen guten Zustand versetzt. Dabei wurden sowohl die Fahrbahndecke, als auch die Gehwege erneuert.
Den Rahlstedterinnen und Rahlstedter fiel nach der Fertigstellung der Rahlstedter Straße auf, dass in einem Teilbereich zwischen Am Pulverhof und Am Friedhof auf dem Gehweg sehr viele Absperrpfosten aufgestellt wurden. Die Gründe waren nicht erkennbar.
Wie eine Recherche zeigte, wurden die Pfosten nicht etwa durch den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) beim Umbau, sondern kurz danach durch das Bezirksamt aufgestellt. Das Bezirksamt ist der Ansicht, dass die neuen Gehwege vor dem Überfahren durch Fahrzeug geschützt werden müssen. Einen politischen Auftrag für diese Maßnahme gab es nicht. Nach einer intensiven Ortsbegehung ist die SPD-Fraktion im Regionalausschuss Rahlstedt der Ansicht, dass die Anzahl der Absperrpfosten reduziert werden sollte.
Es kam laut Hinweisen von Bürgerinnen und Bürgern schon zu Fahrradunfällen mit den Pfosten, da diese direkt neben den Fahrradwegen stehen. Auch zeigen viele der Pfosten schon Lackspuren von Fahrzeugen. An der Hirsch-Apotheke z.B. ist die Ausfahrt so eng, dass ein normaler PKW-Kombi schon Schwierigkeiten hat, unbeschadet die Ausfahrt zu durchfahren.
Jeweils neben den Einfahrten befinden sich rechts und links zwei Absperrposten. Um ein Überfahren des Gehweges grundsätzlich zu verhindert, könnten diese auch 50 cm versetzt werden.
Im Bereich der Rahlstedter Straße 63a bis 69 befinden sich neben den Einfahrten teilweise nur jeweils ein Absperrpfosten. Mit diesen wird die Einfahrtsbreite eingeengt, allerdings ist ein Befahren des Gehweges an einigen Stellen theoretisch dennoch möglich, da sich zur Straße keine Bügel befinden. Die Funktion der Absperrpfosten ist daher nur für das Nutzen der Überfahrt noch erkennbar, nicht jedoch um den Gehweg in seiner Gänze vor dem Überfahren zu schützen. Leider ist es auch nicht nachvollziehbar, warum auf der Nordseite der Rahlstedter Straße (Hausnummern 63a bis 69) Absperrposten aufgestellt wurden wohingegen auf der Südseite (Hausnummern 68 / 68a) keine Pfosten stehen.
Der vom Rahlstedter SPD-Bezirksabgeordneten Oliver Schweim erstellte und durch die Wandsbek-Koalition (SPD, FDP, GRÜNE) eingebrachte Antrag wurde einstimmig angenommen. Das Bezirksamt wurde darin aufgefordert die Absperrpfosten in der Rahlstedter Straße auf ein Minimum zu reduzieren und diese zeitnah grundsätzlich zu entfernen.
Dabei sollen sind insbesondere folgende Punkte berücksichtigt werden:
- Absperrpfosten sollen nur da belassen werden, wo nachweislich in der Vergangenheit ein Überfahren des Gehweges in unzulässiger Weise stattgefunden hat.
- Die verbleibenden Standorte für Absperrpfosten sollen so angeordnet werden, dass diese in einem Abstand von mind. 50 cm neben den Einfahrten auf dem Gehweg stehen. Sofern erforderlich, sollen die Einfahrten baulich erweitert werden.
- Ausgenommen von der Entfernung sind die straßenseitig angebrachten Absperrbügel. Diese sollen verbleiben, sofern dies mind. 50 cm von den Einfahrten entfernt stehen.