Im März hat Hamburg als erstes Bundesland ein sogenanntes Dublin-Zentrum in Betrieb genommen. In einem Dublin-Zentrum werden Personen untergebracht, deren Asylverfahren in einem anderen EU-Mitgliedstaat durchgeführt werden müssen, weil sie dort erstmalig in ein Land der EU eingereist waren. Diese Personen sollen daher von Deutschland in das jeweils zuständige EU-Land ausgewiesen werden. In enger Abstimmung mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wird dort deren Überstellung in das andere EU-Land vorbereitet.
Im Dublin-Zentrum werden also die Betroffenen untergebracht, deren Asylverfahren in einem anderen EU-Mitgliedstaat anhängig ist. So soll ein ungerechtfertigter Bezug von Asylbewerberleistungen in Deutschland künftig ausgeschlossen werden.
Dieses sogenannte „Dublin“-Verfahren bezieht sich auf den Tagungsort einer EU-Konferenz, auf der die grundsätzliche Zuständigkeit des ersten EU-Einreiselandes für das Asylverfahren beschlossenen wurde.
Ziel der Unterbringung ausreisepflichtiger Flüchtlinge im „Dublin-Zentrum“ ist es, so die Überstellungsverfahren schneller umsetzen zu können. Genutzt wird dafür eine Halle auf dem Gelände der zentralen Hamburger Erstaufnahme für alle Geflüchteten am Bargkoppelweg in Meiendorf.
Hamburg ist unter allen Bundesländern führend bei der Rücküberstellung. Während im Bundesdurchschnitt die Erfolgsquote bei 13% lag, war sie in Hamburg mit 31% doppelt so hoch.
Bei der Betriebsaufnahme Mitte März 2025 waren im Dublin-Zentrum fünf volljährige, männliche Personen untergebracht. Es gibt dort aber Platz für die vorübergehende Unterbringung von bis zu 300 Personen. Betreiber des Dublin-Zentrums ist der städtische Unterbringungsträger Fördern & Wohnen.
Das Ganze basiert auf dem am 31. Oktober 2024 in Kraft getretenen “Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit“. Damit wurden auch die Asylbewerberleistungen weiter eingegrenzt. Betroffene erhalten während ihres Aufenthaltes nur eine sogenannte Überbrückungsleistung, die in Form von Sachleistungen gewährt wird. Nur für die Körperpflege wird für den Zeitraum von zwei Wochen einmalig ein Geldbetrag in Höhe von 8.85 EURO gewährt. Die Gesundheitsversorgung erfolgt über die betreuenden Krankenkassen und die Ausgaben von Gesundheitskarten.
Im ersten Schritt werden nur solche Personen untergebracht, bei denen eindeutig ist, dass der Leistungsentzug einer gerichtlichen Prüfung standhält.
Zudem erfolgt zur Zeit im Rahmen der Dublin-Taskforce, die nach dem Attentat in Solingen seitens des Bundesinnenministeriums aktiviert wurde, ein Austausch zwischen Bund und Ländern mit dem Ziel, das Dublin-Verfahren weiter zu optimieren. Zur Erleichterung von deutlich mehr Dublin-Überstellungen in andere EU-Länder soll die Einrichtung von ein oder zwei sogenannten Dublin-Zentren in jedem Bundesland beitragen.